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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst , Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231214, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 500, Keyword: Personalrat, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 115, Höhe: 30, Gewicht: 600, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2250401, Vorgänger EAN: 9783766371041 9783766367563 9783766365200 9783766363558 9783766362018, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 486346
Preis: 46.00 € | Versand*: 0 € -
Wein-Kultur-Reise
Verbringen Sie eine abwechslungsreiche Zeit in der zauberhaften Saale-Unstrut-Region! Am Flusslauf der Saale finden Sie nicht nur die wunderbare Welt des Weines, sondern auch beeindruckende Kulturdenkmäler. Enthaltene Leistungen: 5 x Übernachtungen in der gewählten Zimmerkategorie je Person, 5 x Frühstück vom Buffet je Person, 2 x kulinarisches 2-Gang-Menü je Person, 1 x 3- Gang-Wein-Menü inkl. 1 Glas Saale- Unstrut- Wein je Person, 1 x herzhaftes Winzervesper je Person, 1 x Eintritt in den Naumburger Dom je Person, 1 x Führung durch die Naumburger Wein & Sekt Manufaktur inklusive Verkostung von 3 ausgesuchten Weinen je Person, 1 x Eintritt in die Arche Nebra (Fundort der Himmelsscheibe von Nebra) je Person, 1 x Fahrkarte für die historische Naumburger Straßenbahn 'Ille' je Person, 1 x Führung durch die Kösener Spielzeugmanufaktur je Person, 1 x WLAN im gesamten Hotel Inklusivleistung, 1 x Parkplatz am Hotel Inklusivleistung
Preis: 368.00 € | Versand*: 0 € -
Wein-Wandern-Wellness
Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung mit Frühstück, 1 x Sektfrühstück, 1 x Weinprobe bei einem einheimischen Winzer, 1 x alleinige Benutzung der hauseigenen Sauna, 1 x Bademantelverleih
Preis: 299.00 € | Versand*: 0 € -
Wein-Wandern direkt an der Mosel
Enthaltene Leistungen: 2 Übernachtungen, 2 x reichhaltiges Frühstück vom Buffet, 1 x region. Mosel 3-Gang-Verwöhn-Menü (Anreisetag), 1 x Lunchpaket für die Wanderung & Ausflüge 2.Tag (selbst gefüllt vom Frühstückbuffet), 1 x Fl. Moselwein auf dem Zimmer bei Anreise, 1 x Wander-Guide und Ausflugstipps, 1 x Leih-Saunatasche mit Bademäntel & Saunatücher, inkl. Nutzung des stilvollen Saunabereich, inkl. Nutzung des Hallenbades, inkl. VRT Gäste Ticket (Free ÖPNV), inkl. WLAN
Preis: 175.00 € | Versand*: 0 €
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Welcher Tarifvertrag gilt?
Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.
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Wer beschließt Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.
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Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?
Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen? Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig vom Tarifvertrag abweichen. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn ein Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen möchte, muss dies in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. In solchen Fällen müssen die abweichenden Regelungen mindestens so günstig sein wie die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Einhaltung des Tarifvertrags einfordern.
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Was wird im Tarifvertrag festgelegt?
Im Tarifvertrag werden die Arbeitsbedingungen und -zeiten, die Löhne und Gehälter, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sowie weitere Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge festgelegt. Er regelt also die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen. Der Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gilt dann für alle Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Er schafft somit eine verbindliche Grundlage für die Arbeitsbeziehungen in einem bestimmten Bereich.
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Wandern / Natur / AKTIVSEIN
Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtung im komfortablen Hotelzimmer je Person, 2 x Frühstück vom reichhaltigen Buffet je Person, 1 x Proviant für unterwegs je Person, 1 x Wanderkarte der Region pro Zimmer, 1 x Verleih Wanderstöcke pro Zimmer, 1 x Konus-Gästekarte mit zahlreichen Vergünstigungen in der Region je Person
Preis: 225.00 € | Versand*: 0 € -
Wein-Wohlfühl-Urlaub in Meißen
Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung inkl. reichhaltigem Frühstück vom Buffet, 1 x Abendessen im Rahmen der Halbpension, 1 x 1 Glas Meißner Wein zum Abendessen, 1 x Eintritt Albrechtsburg Meißen, Tagesticket, inkl Histo-Pad (10-18Uhr), Nutzung der Sauna in der Zeit von 15.00 bis 21.00 Uhr
Preis: 195.00 € | Versand*: 0 € -
4 Tage Natur & Kultur Pur
Natur und Kultur erleben Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung inkl. reichhaltigem Frühstück vom Buffet, 1 x Begrüßungsgetränk, 3 x Abendessen im Rahmen der Halbpension inkl. offene Getränke (Bier, Wein, Softdrinks & Saft) während Ihrer Essenzeit von max. 2 Stunden, 1 x Kombiticket für den Bad Muskauer Park (Dauerausstellung, Schlossturm + Sonderausstellungen) - Eigenanreise ca. 28 km, täglich Nutzung von Pool & Sauna (15:00 - 21:00 Uhr)
Preis: 249.00 € | Versand*: 0 € -
4 Tage Natur & Kultur pur
Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung inkl. reichhaltigem Frühstück vom Buffet, 1 x 1 Spreewälder Gurkenwasser (Kräuterlikör), 3 x Abendessen im Rahmen der Halbpension inkl. offene Getränke (Bier, Wein, Softdrinks & Saft) während Ihrer Essenzeit von max. 1,5 Stunden, 1 x Kombiticket für den Bad Muskauer Park - Dauerausstellung, Schlossturm, Sonderausstellung (Eigenanreise ca. 50 km), Nutzung des Außenpools
Preis: 249.00 € | Versand*: 0 €
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Was bringt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag bringt eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnhöhe und Kündigungsfristen, und schafft somit Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Zudem sorgt ein Tarifvertrag für gerechte Löhne und verhindert Lohndumping, da Mindestlöhne festgelegt werden. Er fördert außerdem die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Frieden in Unternehmen, da Konflikte durch klare Regelungen vermieden werden können. Darüber hinaus stärkt ein Tarifvertrag die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und ermöglicht eine kollektive Interessenvertretung.
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Wann gibt es einen Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag wird in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Fragen für eine bestimmte Branche oder ein bestimmtes Unternehmen. Ein Tarifvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn die Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf gemeinsame Bedingungen einigen können. Oftmals werden Tarifverträge auch erneuert oder angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht zu werden. In Deutschland sind Tarifverträge für viele Branchen verbindlich und gelten für alle Arbeitnehmer, die unter sie fallen.
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Wann bin ich an den Tarifvertrag gebunden?
Du bist an den Tarifvertrag gebunden, wenn dein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall gilt der Tarifvertrag automatisch für dich. Wenn dein Arbeitgeber nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, kannst du trotzdem an den Tarifvertrag gebunden sein, wenn dein Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist oder wenn du persönlich in den Tarifvertrag eingewilligt hast. Es ist wichtig zu wissen, dass Tarifverträge nur für bestimmte Branchen oder Berufe gelten und nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend sind. Wenn du unsicher bist, ob du an einen Tarifvertrag gebunden bist, solltest du dich an deine Gewerkschaft oder an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.
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Was passiert wenn ein Tarifvertrag gekündigt wird?
Wenn ein Tarifvertrag gekündigt wird, bedeutet dies, dass die darin festgelegten Regelungen und Vereinbarungen nicht mehr gültig sind. Dies kann zu Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen, Gehältern und anderen Leistungen führen. Oftmals werden dann neue Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und Gewerkschaften aufgenommen, um einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln. In einigen Fällen kann es auch zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen kommen, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Letztendlich kann die Kündigung eines Tarifvertrags zu Unsicherheit und Unruhe unter den Arbeitnehmern führen.
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